Zurück

Rentenversicherung; Informationen

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie umfasst als Pflichtversicherung (für Selbstständige teils auf Antrag) oder als Freiwillige Versicherung nahezu alle Erwerbstätigen. Wegen der Rentenversicherung für Landwirte siehe Alterssicherung der Landwirte, für Handwerker Handwerkerversicherung, für in knappschaftlichen Betrieben Beschäftigte Knappschaftsversicherung, für bestimmte behinderte Menschen Behinderte Menschen, soziale Sicherung für

Die Rentenversicherung wird durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie durch Bundeszuschüsse finanziert.

Im Wesentlichen sind versichert:

Bei geringfügiger Beschäftigung ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Für bestimmte Personengruppen kann Versicherungsfreiheit gegeben sein. Wer nicht pflichtversichert ist, kann sich für Zeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres freiwillig versichern Freiwillige Versicherung.

Im Wesentlichen werden folgende Leistungen gewährt: Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit (Kuren, Behindertensport, Berufsförderung) einschließlich wirtschaftlicher Hilfen (z. B. Übergangsgeld, Reise- und Transportkosten, Haushaltshilfe), Renten an Versicherte und an Hinterbliebene (Rentenberechnung), Rentenabfindung (Abfindung) und Beitragserstattungen, Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner (Rentnerkrankenversicherung)

§ 23 Absatz 1 Sozialgesetzbuch I; Sozialgesetzbuch VI; § 1 Künstlersozialversicherungsgesetz

Gesetzliche Rentenversicherungsträger (für Auskunft, Beratung, Entgegennahme von Anträgen und Gewährung der gesetzlich vorgesehenen Leistungen); Versicherungsämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten; Gemeindeverwaltungen; Versichertenberater (für Auskunft, Beratung und Entgegennahme von Anträgen)

www.deutsche-rentenversicherung.de

Aufgaben der VG Effeltrich